Verband Anwalt des Kindes  
   
 
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VERFAHRENSPFLEGSCHAFT UMGANGSRECHT UNTERBRINGUNG GEWALTSCHUTZ SORGERECHT

05.11.2004
Die Unterbringung nach § 1631 b BGB - Ein Leitfaden

Voraussetzungen der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1631 b BGB
von: Direktor des Amtsgerichts Dr. Jörg Kriewitz, Amtsgericht Zerbst

Erstellt für die gemeinsame Fortbildungsveranstaltung
des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt am 3. November 2004 in Halle:
„Umgang mit § 1631b BGB; Alternativen zur geschlossenen Unterbringung“


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03.11.2004
Die Rolle des Verfahrenspflegers nach § 70b FGG

Kurzreferat zur gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung
des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt am 3. November 2004 in Halle:
„Umgang mit § 1631b BGB; Alternativen zur geschlossenen Unterbringung“

von: Thomas Krille, Richter am Amtsgericht Zerbst, Verband Anwalt des Kindes
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19.07.2004
Konzepte in der Spannung zwischen Strafe und Hilfe - Geschlossene Unterbringung und ihre Alternativen

Dokumentation, Protokoll und Ergebnisse der Fachtagung des Verbandes Anwalt des Kindes Sachsen-Anhalt und der Stiftung Ev. Jugendhilfe St. Johannis am 18. und 19. Juni 2003 in Bernburg/Saale
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16.06.2003
Die rechtlichen Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 1631 b BGB

Referat vom 18.06.2003 in Bernburg anlässlich einer Fachtagung des Verbandes Anwalt des Kindes Sachsen-Anhalt und der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg

von Eckard Wiedenlübbert, Richter am Oberlandesgericht Naumburg
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