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An die Eltern: |
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Der Verband Anwalt des Kindes tritt für ihre Rechte ein. Für die Rechte der Kinder. Immerhin geht es um "Ihre" Kinder. Und das vergessen manche Eltern, die sich gerade um das Umgangsrecht oder Sorgerecht streiten. Leider. |
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Die "eigenen" Kinder sind die "eigenen", das ist klar. Nur, Ihre Kinder gehören Ihnen nicht, wie ein Kleid oder ein Auto. |
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Wie geht es nach einer Trennung eigentlich weiter ? Wie sieht ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind aus im Leben, wenn Vater und Mutter getrennt sind ? Wo lebt das Kind ? Wer besucht wen und wann ? Was dem einen Elternteil angenehm ist, ist vielleicht sogar dem anderen recht. Bestes Beispiel hierfür ist das "gelebte" Umgangsrecht, also bei welchem Elternteil die Kinder wie oft "zu Besuch" sind. Einmal im Monat ? Einmal in den Ferien ? Jeden zweiten Tag ? Das mag zwar für die Eltern irgendwann "akzeptabel" sein. Nur ist es dies auch für Ihre Kinder ? Und, woher wissen sie das, als Eltern ? Welches Kind, welches sogenannte "Trennungskind", sagt nicht bei der Mutter: "Am liebsten bin ich immer bei dir." Oder: "Ich will nicht zu meinem Vater". Und umgekehrt ist es genauso, wenn die Kinder beim Vater sind. |
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Es ist leider nicht möglich, pauschale Antworten darauf zu geben. Durch die Rechtssprechungen lassen sich zwar bei "ähnlich gelagerten" Fällen auch "ähnlich gelagerte" Urteile ableiten, nur sind diese eben nicht pauschal gültig. Der Einzelfall entscheidet. Sie sollten sich aber als Eltern gerade vor einem Rechtsstreit gut überlegen, ob dieser denn überhaupt nötig ist. Es gibt gute Gründe, die dagegen sprechen: Auch wenn es um die Kinder geht, um das "Wohl des Kindes", geht es doch in erster Linie um Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Menschen, die sich getrennt haben. Und sie als Eltern von Ihren Kindern haben sich auch von ihrem/Ihrer Partner/in getrennt, weil sie sich nicht mehr verstehen. Dabei haben sie sich mal gut verstanden, sonst hätten sie keine Kinder zusammen bekommen. Nur, kein Gericht der Welt wird ihre "Mißverständnisse" aus dem Weg räumen können. |
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Es gibt eine ganze Menge an völlig klaren Faktoren, die einen Rechtsstreit sowieso unumgänglich machen, wie ausbleibende Unterhaltszahlungen oder kein verantwortungsvoller Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht oder Vaterschaftszweifel oder "verschwundene" Partner und anderes mehr, auch wesentlich schwerwiegender. Auch in diesen Fällen kann ein "Anwalt des Kindes", also ein Verfahrenspfleger, für Ihre Kinder das Richtige und Gute sein. |
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In den Fällen also, nennen wir sie mal etwas volkstümlich "der verletzten Eitelkeiten", in diesen Fällen also, die auf rein subjektiv empfundenen Eindrücken beruhen, werden die "eheähnlichen" Mißverständnisse immer wieder wiederholt. Diese finden natürlich auch noch im Elterngespräch statt, wo es vermeintlich um die Kinder geht, und die Streitigkeiten sind absehbar. Nur "weil sie sich mal wieder nicht einig geworden sind", sollten sie wirklich genau überlegen, was sie vor haben zu tun. Sie müssen, schon aus Liebe zu ihren Kindern, den Dialog zu ihrem ehemaligen Partner/in suchen. Denn es ist entweder der Vater oder die Mutter Ihrer Kinder, mit dem Sie reden sollten. Und Ihre Kinder sollten "in der Regel" schon beide Eltern lieben und dies auch frei äußern können, sonst wird wahrscheinlich spätestens im Familiengericht nach den Gründen dafür gefragt. Ein Familienrichter ist auch gar nicht in der Lage, die elterlichen Fehler und Versäumnisse auszugleichen. Es geht immer nur um eines: um "das Wohl des Kindes". Deshalb ist es auch für viele getrennte Eltern sehr ernüchternd, wenn ein Urteil gesprochen wird. |
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Nichtsdestotrotz, wie können Sie Ihren Kindern in einer solchen Situation trotzdem noch helfen ? In einer für Kinder völlig unverständlichen Situation, dass ein Streit trotz Trennung jetzt vor Gericht geht ? |
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Mit einem "Anwalt" für Ihre Kinder. |
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Nun kann ein Kind, welches noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht hat (also noch nicht 13 ist), selbständig auch keinen Anwalt in Anspruch nehmen. Also obliegt es Ihnen als Eltern (egal welches Elternteil), Ihren Kindern dieses zu ermöglichen. In dem Sie Ihren Familienrichter auf einen Verfahrenspfleger ansprechen, bzw. beantragen (?). Denn der Richter ist derjenige, der darüber entscheidet, ob Ihren Kindern ein Verfahrenspfleger zu steht oder nicht. Je nach Fall. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf einen Verfahrenspfleger. Im Einzelfall ist aber oft die Meinung des Kindes ganz stark mitentscheidend in einer Urteilsfindung, die objektiv sein soll, und die vertritt nun der "Anwalt des Kindes" vor Gericht. Denn gerade Meinungen und Aussagen sind bei Kindern leicht zu beeinflussen. Das wissen alle. Besonders der Verfahrenspfleger und der ist absolut unparteiisch. Die einzige "Partei", die er ergreift, ist die des Kindes. |
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Wenn Sie also weitere Fragen haben, schauen Sie sich zu allererst einmal weiter auf unserer Website um. Hier finden Sie weitere Informationen, Gesetzestexte, Rechtssprechnungen, ... und auch eine Kontaktmöglichkeit zu uns. |
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An die Ursprungsseltern und an die Pflegeeltern:
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Auch wenn wir uns zuerst an die Eltern gewendet haben, die geschieden sind oder sich scheiden lassen, ( dies liegt einfach auch an der Häufigkeit der Fälle ), so sind wir natürlich auch ein "Anwalt des Kindes" für Ihre Kinder.Für die Kinder, die in "Pflege" bei Ihnen sind und für die Kinder, die von Ihren leiblichen Eltern getrennt sind.Hier ist allerdings die Rechtslage etwas einfacher. Da hier bei Rechtsstreitigkeiten, die Kinder auf jeden Fall einen Rechtsanspruch auf einen Verfahrenspfleger haben. Und der ist hier besonders wichtig. Geht es hier doch meist schon um Verbleibensanordnungen bzw. das Gegenteil davon: um Herausgabeforderungen. Hier gilt nun ähnliches, um dem "Wohl des Kindes" gerecht zu werden. Ein neutraler Beobachter, der an der Seite Ihres Kindes steht, damit Ihr Kind seine Bedürfnisse, sein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, eine Stimme bekommt. Und zwar eine, die Gehör findet: durch einen Anwalt des Kindes. Auch hierzu finden Sie auf unserer Website weiterführende Informationen und Artikel. |
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Es geht weiter:
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Viele alleinerziehender Väter, alleinerziehende Mütter, Herkunftseltern, Pflegeeltern oder Adoptiveltern haben die selben Probleme, und wissen oft gar nicht, das die selben (Lösungs-)Wege schon mal gegangen worden sind. Um sich vorher klar zu werden, ob ein Streit vor Gericht überhaupt der richtige Weg ist, helfen oft die Erfahrungen von anderen.
Und dafür haben wir ein Forum eingerichtet. Hier finden und bekommen Sie schnell eine Antwort, hier können Sie ihre Erfahrungen und Eindrücke mitteilen, und: es wird Ihnen zugehört.
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