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Der VAK stellt sich vor. |
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Wer der VAK ist: |
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"Fau - Ah - Ka" ist die Kurzform von Verband Anwalt des Kindes. Dieser Verband ist vor über 20 Jahren von Hans-Christian Prestien gegründet worden und hat sich einzig und allein zur Aufgabe gemacht, sich um das Wohl des Kindes zu kümmern. Nun, da ist der VAK nicht ganz allein in Deutschland, zum Glück! Doch hat sich der VAK auf einen ganz besonderen Aspekt konzentriert: "Anwalt des Kindes" zu sein. Und zwar für die Kinder, die in irgendeiner Form einen Rechtsbeistand benötigen. Der VAK versteht sich durchaus als "Lobby". Als Lobby für Kinder. Damit Kinder in der Gesellschaft auch das Recht bekommen, welches ihnen, teilweise schon jetzt, zusteht. Im Familienrecht, Scheidungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht. Wir wollen allerdings in Zukunft in allen rechtsrelevanten Fragen für Kinder, der "Anwalt des Kindes" sein, so z.B. auch in Jugendstrafverfahren. |
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In allen Angelegenheiten juristischer Art steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Nur dies zu ergünden ist eine sehr schwierige Aufgabe. Was ist das Wohl des Kindes ? Diese Frage ist so individuell wie jedes einzelne Kind, jede Lebenssituation in der es lebt, zu beantworten. Und genau dafür gibt es den "Anwalt des Kindes", der nach § 50 FGG ein "Verfahrenspfleger" ist. Diese/r Verfahrenpfleger/in kümmert sich während des Rechtsstreits um die Rechte des Kindes, weil sie/er mit dem Kind zusammen versucht, wesentlich mehr Klarheit in die Belange, Wünsche und auch Ängste der Kinder zu bringen. Denn, wer kennt die schon wirklich ? Vor einem "hohen Gericht", vor dem auf einmal ein KIND steht und Fragen beantworten soll ? Und manche Streitigkeiten landen deshalb vor Gericht, weil es wohl nicht mehr möglich ist, sich im "normalen" Leben darüber auszutauschen und zu einigen. Deshalb steht auf einmal auch ein KIND vor Gericht, weil kein Erwachsener einen anderen Weg mehr sehen will, als mit einem Gericht den Streit zu schlichten. |
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Der Verband Anwalt des Kindes will diesen Kindern helfen. Vor Gericht. Sind es doch meist Verfahren in dem vermeintlich sich nur zwei Parteien streiten (juristisch), doch in Wirklichkeit mindestens drei Menschen (nämlich mindestens ein Kind) von einem Urteil des Gerichtes betroffen sind. Diese Seiten richten sich an Menschen, die diesen Kindern helfen wollen: Eltern, Pflege-/Ursprungseltern, Verfahrenspfleger, Rechtsanwälte, Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Sachverständige. |
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Wer bringt die Klarheit in die Aussagen der Zeugen. Die leiblichen Eltern ? Die Adoptiv-/Pflegeeltern ? Die Anwälte ? Das Kind/die Kinder ? Das Jugendamt ? Der Psychologe ? Wie soll ein Richter sich ein Urteil bilden, welches zum "Wohl des Kindes" entschieden werden soll und muß, wenn das Kind gar nicht in der Lage ist "objektiv" zu antworten, besonders im Gericht ? Ist es doch gefangen in seiner Welt. Und die Welt der "streitenden Erwachsenen" ist nicht die Welt des Kindes. Eine Vorstellung, die prägend für die Zukunft einesKindes sein kann. Welche Aussage soll da in welchem Maß der "Objektivität" zugeordnet werden ? Und was ist für ein Kind überhaupt "objektiv" ? Es lebt in seiner Welt, die manchmal so verschlossen ist, das KEIN Erwachsener mehr da hineinschauen kann. |
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Dies zu ergründen, und zum Wohl des Kindes zu einer Entscheidung maßgebend beizutragen, ist die Aufgabe des Anwalt des Kindes, beziehungsweise die eines/r Verfahrenspfleger/in. Dafür tritt der Verband Anwalt des Kindes, und zwar als Bundesverband auch auf höchster politischer Ebene, ein: Für die Rechte der Kinder. |
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Was der VAK macht: |
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Wir beschäftigen uns als Bundesverband natürlich nicht nur mit Gesetzes-Initiativen. Wobei dies auch ganz wichtig ist, denn ohne Gesetzesänderungen und Vorschläge für neue Gesetze, können auch keine Rechte für Kinder verbessert werden. |
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Wir bilden fort, und zwar Menschen, die Verfahrenspfleger werden möchten um die Rechte der Kinder vor Gericht als Verfahrenspfleger zu vertreten. Das Spektrum der "Vorbildung" ist durchaus sehr breit gefächert. Vom Gesetzgeber gibt es keine klar umrissene Definition, wer eigentlich Anwalt des Kindes werden darf. So unterschiedlich wie die Berufsgruppen im Bundesverband zusammengesetzt sind, so verschieden können auch die Berufe eines Verfahrenspflegers sein. Zum Beispiel eignen sich Berufe, die von ihrer Ausprägung her, diese Tätigkeit fachlich unterstützen, wie: Rechtsanwälte. Oder Sozialarbeiter und Pädagogen. Oder Psychologen. Oder Erzieher. Es können aber auch ganz andere Menschen, die sich als Anwalt des Kindes verstehen, und durch entsprechende andere Vorkenntnisse, Lebenserfahrungen und Engagements sich bei uns mit einer Fortbildung zusätzlich qualifizieren. Wir bilden weiter, und zwar Menschen, die bereits Verfahrenspfleger sind, um deren Kenntnisse zu vertiefen und eine stetige Qualitätssicherung zu gewährleisten. |
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Wir organisieren einen gesamtdeutschen Verband, der sich um die Rechte der Kinder kümmert. Das heisst: Es gibt mittlerweile 4 Landesverbände um die Arbeit konkret in den Bundesländern voranzutreiben. Landesverbände des VAK gibt es in Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Weitere werden folgen. Und wir sind für die Schaffung eines Kinderbeauftragten sogar auf kommunaler Ebene, also in jeder Stadt bzw. jedem Landkreis. Das alles braucht natürlich alles seine Zeit, besonders bei uns, da jede/r "ehrenamtlich" diese Tätigkeit nachgeht. Unbezahlte Arbeit kann nur durch Engagement und Interesse an der Sache aufgefangen werden. Trotzdem entstehen Kosten, zum Beispiel für unsere Geschäftsstelle, die von 9.00-16.00 besetzt sein will und eigentlich nur allein telefonische Anfragen von Kinder, Jugendlichen, Juristen, Eltern, Erzieher/innen entgegennehmen könnte. Deshalb sind wir als eingetragener und gemeinnütziger Verein auch auf Spenden (steuerlich absetzbar), neue Mitglieder und Bußgeldzuweisungen angewiesen, um als "Verband Anwalt des Kindes" allen Kindern helfen zu können, die einen juristischen Beistand brauchen. |
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Wir verbinden das Recht eines jeden Kindes mit der Realität: Mit seinen leiblichen Eltern, mit Adoptiv- und Pflegeeltern. Aber auch mit den Geschwistern und mit den Großeltern und mit allen anderen wichtigen Bezugspersonen eines Kindes. Damit dieses Kind nicht vor einem unüberwindbaren Problem in seinem Leben stehen bleibt. Kinder sollen sich selbst als das sehen und fühlen, was sie sind: einzigartig. |
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