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21.08.2010
Aktuelle Informationen

Bitte wählen Sie oben die Kategorie.

Weitere Infos über geplante und/oder verwirklichte Änderungen des Gesetzgebers zur familienrechtlichen Gesetzgebung finden Sie auch unter: Aktuelles.

Zahlreiche Aufsätze, Abhandlungen, Tagungs- und Seminarunterlagen sowie sonsige Veröffentlichungen zu den obengenannten Themen haben wir für Sie in der Rubrik Publikationen zusammengestellt.

Die Entscheidungen und gesetzgeberischen Änderungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter finden Sie in der Kategorie Sorgerecht.

Alles zum FamFG, welches am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, haben wir in der Kategorie
Verfahrenspflegschaft zusammengefasst.

Sämtliche Aktivitäten des Verbandes, die die Vergütungsproblematik der Verfahrensbeistände betreffen, befinden sich ebenfalls in der Kategorie "Aktuelles".

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15.05.2009
Neu ab 01.09.2009: Der Zugewinnausgleich

Der Deutsche Bundestag hat den von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in 3. Lesung zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert.
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15.05.2009
Neu ab 01.09.2009: Der Versorgungsausgleich

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsausgleich wird neu gefasst

Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Regelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs - die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen - ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten.
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19.09.2008
Das neue FamFG

ist heute vom Bundesrat "durchgewunken" worden.
Es wird am 01.09.2009 in Kraft treten
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01.09.2008
Das Gendiagnostikgesetz: Gentest nur bei Einwilligung

Erkenntnisse der modernen Humangenetik können helfen, Krankheiten zu erkennen und zu heilen. Die Gendiagnostik birgt aber auch Gefahren für die Menschenwürde und Selbstbestimmung. Deshalb gilt es, ihrem Missbrauch vorzubeugen.
Das Bundeskabinett hat daher am 27.08.2008 einen Gesetzentwurf über gentechnische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz) beschlossen. Die Neuregelung basiert auf Eckpunkten, die das Kabinett bereits im April beschlossen hatte.
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07.03.2008
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermöglicht.

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14.05.2007
Gesetzesänderung betr. Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls

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14.05.2007
Änderung des Vaterschaftanfechtungsverfahrens

Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

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15.10.2006
Hausmänner müssen unter Umständen einen Nebenjob für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe ausüben

Väter, die in einer neuen Ehe die Hausmannrolle und Kindererziehung übernehmen, müssen nötigenfalls arbeiten gehen und zudem ihr gesamtes Taschengeld einsetzen, um den Unterhalt der Kinder aus erster Ehe zu sichern. Die zweite Ehefrau muss den Hausmann für Nebenjobs von der Betreuung der gemeinsamen Kinder freistellen. Denn die Ansprüche der Kinder aus erster Ehe sind gleichrangig mit jenen aus zweiter Ehe.

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29.08.2006
Anfechtung von „Scheinvaterschaften“

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht.
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06.07.2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zu Kinderrechten veröffentlicht!

Am 04. Juli 2006 wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Mitteilung (Communication) mit dem Titel „Towards an EU strategy on the Rights of the Child” verabschiedet.

Wir freuen uns, Ihnen diese erste Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie zur Kenntnis zeigen zu können.

Sie stellt einen wichtigen Schritt für die Wahrnehmung der Kinderrechte auf europäischer Ebene dar. Mieke Schuurman, Generalsekretärin des europäischen Kindernetzwerk EURONET, äußerte in einer Pressemitteilung anlässlich der Verabschiedung: „Durch die Initiative von EU-Kommissar Frattini, eine Mitteilung zu den Kinderrechten zu erarbeiten, hat die EU die Chance, von nun an eine federführende Rolle bei der Gestaltung eines Europa wahrzunehmen, das die Interessen und die Meinung von den nahezu 94 Millionen Kindern in Europa berücksichtigt, diesen eine gesunde Entwicklung und Entfaltung ermöglicht und sie vor allen Formen der Gewalt schützt“.


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15.02.2006
Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

I. Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist in vielen verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt: Es ist teilweise in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Hausratsverordnung und verschiedenen weiteren Gesetzen niedergelegt. Diese Unübersichtlichkeit soll mit der Reform beseitigt werden, darüber hinaus wird die inhaltliche Gestaltung des Verfahrens verbessert.

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04.10.2005
Kindeswohl und Kindeswille in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten

Belange der Kinder und Umsetzung duch die betroffenen Institutionen -
Dokumentation zur Fachtagung am 21. und 22.04.2005 in Bernburg
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05.05.2004
Vaterschaftsanfechtung biologischer Väter

Seit dem 30.04.2004 kann der biologische Vater die Vaterschaft des "juristischen" Vaters unter bestimmten Voraussetzungen anfechten, um nun auch vor dem Gesetz als Vater zu gelten.

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen
BGBl. I Nr. 18/2004, S. 598
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03.03.2004
UN-Kinderrechtskonvention

UN-Kinderrechteausschuss: „Abschließende Beobachtungen“ zum Zweitbericht Deutschlands

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