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| (Un-)Wirksamkeit einer Sorgeerklärung |
Eine Sorgeerklärung kann nur von den rechtlichen Eltern abgegeben werden. Soweit die Elterneigenschaft des Erklärenden fehlt oder noch nicht gegeben ist, führt dies zur Unwirksamkeit der Sorgeerklärung |
Entscheidung des OLG Stuttgart vom 07.11.2007, 16 WF 181/07, abgedruckt in ZKJ 2008, 42 |
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