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09.09.2008 |
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| Das neue Familienverfahrensrecht: Pressemitteilung zur Fachtagung des VAK |
Warum Kinder kein Geld kosten dürfen Tagung des Verbandes Anwalt des Kindes am 11. und 12. September 2008 in Dresden
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Zum Wohl von Kindern lässt es die Politik, auch die Landespolitik, nie an vollmundigen Bekenntnissen fehlen. Wie viel – oder vielmehr, wie wenig – Wert diese Bekenntnisse in der praktischen Politik haben, hat sich erst unlängst wieder gezeigt. Auf Druck der Fiskalpolitiker der Bundesländer hat der Bundestag in seiner 173. Sitzung am 27. Juni 2008 eine gesetzliche Neuregelung verabschiedet, die die Vergütung des Anwaltes der Kinder, des Verfahrenspflegers, auf einen Betrag weit unterhalb jeder Zumutbarkeit begrenzt und den Verfahrenspfleger von einem eigenständigen und unabhängigen Vertreter von Kindesinteressen zu einem weisungs- und aufsichtsgebunden Erfüllungsgehilfen des Gerichts degradiert. Mit dieser, in Geheimverhandlungen zwischen Bundestag und den Ländern unter ausdrücklichem Ausschluss aller Fachverbände ausgehandelten Regelung wird eine Institution faktisch beseitigt, die vom Bundesverfassungsgericht schon seit Beginn der 90er Jahre gefordert, vom Bundesgesetzgeber dann 1998 eingeführt worden war und seitdem ihren unersetzlichen Wert für die Kinder in tausenden von gerichtlichen Verfahren im ganzen Bundesgebiet immer wieder unter Beweis gestellt hatte.
Über diesen und andere Aspekte des im September 2009 in Kraft tretenden, neuen Familienverfahrensrechts möchten die über 100 Teilnehmer der am 11. und 12. September in Dresden stattfindenden Tagung des Verbandes Anwalt des Kindes mit ausgewiesenen Experten der Materie ins Gespräch kommen. U.a. konnten Dr. Christian Meyer-Seitz vom Bundesministerium der Justiz, Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugend und Familie (DIJuF) Heidelberg und Dr. Rüdiger Söhnen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden als Referenten gewonnen werden. Grußworte werden u.a. vom Ehrenpräsidenten und Gründer des Verbandes Anwalt des Kindes, dem Potsdamer Familienrichter Hans-Christian Prestien und der Präsidentin des sächsischen Verfassungsgerichtshofes und Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden, Birgit Munz, erwartet.
Pressevertreter sind herzlich willkommen, es besteht die Möglichkeit zur Bild- und Tonberichterstattung.
Tagungsanschrift:
Mercure Hotel Dresden Elbpromenade Hamburger Strasse 64/68 01157 Dresden
Lutz Bode Vorstand VAK Pressebeauftragter eMail: Lutz.Bode@v-a-k.de Tel.: 0371-4445155, 0170-9057027
Zur weiteren Information
Der vor 25 Jahren von dem Familienrichter Hans-Christian Prestien aus dem deutschen Kinderschutzbund heraus gegründete Verband Anwalt des Kindes e.V. setzt sich seitdem für eine eigenständige und unabhängige Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren ein. Der VAK e.V. ist gemeinnützig, anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, nicht parteipolitisch gebunden und finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder, Bußgeldzuweisungen und Spenden. In ihm sind RechtsanwältInnen, RichterInnen, Angehörige der sozialberatenden Berufe und PsychologInnen in einem gewollt breiten Spektrum der Professionen organisiert.
Mit der Einführung des Verfahrenspflegers mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz 1998 schien sein erstes, wichtiges Zwischenziel erreicht. Denn erstmals überhaupt wurde den Kindern in Deutschland ein eigenständiger und unabhängiger Interessenvertreter zumindest in den für sie so existentiell wichtigen familiengerichtlichen Verfahren zur Seite gestellt. In anderen, europäischen Staaten gehörte und gehört dieser Beistand schon seit den 80er Jahren zum anerkannten Standard. Allerdings gab es bereits damals erhebliche Widerstände der Bundesländer, die den Verfahrenspfleger – unter ausschließlich fiskalischen Gesichtspunkten – als überflüssig zu diskreditieren suchten. In den seitdem verstrichenen 10 Jahren hat der Verfahrenspfleger dennoch gegen diese Widerstände und eine mitunter logisch nicht mehr nachvollziehbar restriktive Kostenrechtsprechung vieler Oberlandesgerichte in vielen tausend gerichtlichen Verfahren seinen unersetzlichen Wert für die Kinder immer wieder auf´s Neue unter Beweis gestellt. Hat geholfen, auch in für Kinder entsetzlichsten Krisensituationen ihnen und ihren Wünschen, Interessen und Bedürfnissen Verständnis und Gehör im gerichtlichen Verfahren und bei den Erwachsenen zu verschaffen.
Mit dem neuen Familienverfahrensrecht, welches sich bereits seit den 90er Jahren in einer breiten, fachöffentlichen Diskussion befand, hatte die Bundesregierung an sich beabsichtigt, diese vom Verfahrenspfleger erreichte Stellung zu sichern, ihn auch von der Tätigkeitsbezeichnung („Verfahrensbeistand“) her aufzuwerten und auf gleiche Augenhöhe mit dem Gericht, der Jugendhilfe und vor allem den Rechtsanwälten der Eltern zu bringen. Gegen diese Neuregelung haben die Bundesländern – wiederum unter reinen Kostengesichtspunkten – über den Bundesrat opponiert und sich schließlich in Verhandlungen mit dem Bundestag, an denen die Fachverbände (Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft, Verband Anwalt des Kindes, Deutscher Richterbund, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Familiengerichtstag) entgegen sonstiger Gepflogenheiten im Gesetzgebungsverfahren ganz ausdrücklich nicht beteiligt worden sind, mit der bereits geschilderten Neuregelung durchgesetzt.
Mit dieser Neuregelung wird für die Verfahrenspflegerinnen und –pfleger eine auch nur kostendeckende Vertretung von Kindesinteressen nicht mehr möglich sein, die Interessenvertretung zu einem Massengeschäft verkommen. Der Verfahrenspfleger (Verfahrensbeistand) nicht mehr unabhängiger und weisungsungebundener Interessenvertreter sein, sondern nur noch und ausschließlich gerichtlicher Gehilfe werden. Und werden einmal mehr die Kinderwünsche und –interessen auf der Strecke bleiben.
Gleichwohl enthält das neue Recht auch viele sinnvolle und nutzbringende Regelungen. Dieses Spannungsfeld gemeinsam mit den Experten aus allen Professionen auszuloten und zu erkunden, ist wesentliche Zielstellung der angekündigten Tagung.
Am Abend des 11. September 2008 findet darüber hinaus ein Empfang zum 25jährigen Bestehen des Verbandes Anwalt des Kindes statt.
Für weitere Informationen:
Verband Anwalt des Kindes – Bundesverband e.V. Pappelallee 44 14469 Potsdam http://www.v-a-k.de eMail: kontakt@v-a-k.de
Einzelheiten zu dem beschlossenen Gesetz und Anmerkungen dazu finden Sie hier und in der Rubrik Recht/Verfahrenspflegschaft.
Die Stellungnahme des VAK zur nunmehr beschlossenen Pauschalvergütung können Sie hier nachlesen.
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Einzelheiten zur Fachtagung finden Sie und hier. |
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