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| Kindesanhörung im Sorgerechtsverfahren |
Die unterbliebene Anhörung des betroffenen Kindes in FGG-Verfahren, die die Personen- oder Vermögenssorge betreffen, ist jedenfalls bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein schwerwiegender Verfahrensfehler. der zur Zurückverweisung führt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die Entscheidung auf dem Verstoß beruht. |
Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.02.2008, II-8 UF 219/07 abgedruckt in FamRZ 2008, 1363 |
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