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08.08.2007
Beantragung eines Kinderausweises/Schulbefreiung als Angelegenheiten des täglichen Lebens

Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge im Sinne des § 1687 Abs.1 Satz 2 und 3 BGB.
Einer Zustimmung des anderen - ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils bedarf es daher nicht.

Entscheidung des OLG Bremen vom 08.08.2007, Az: 5 UF 34/06
abgedruckt in ZKJ 2008, 212

Die kurzfristige Freistellung eines Kindes von der Schule wegen einer Urlaubsreise, die einige Tage vor den Ferien beginnt, hat das OLG Naumburg ebenfalls als eine Angelegenheit des tägl. Lebens bewertet.

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