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| Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte für Sorgerecht nichtehelicher Väter |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht nichtehelicher Väter gestärkt. Die Straßburger Richter gaben heute einem Vater Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Der VAK fordert ein gemeinsames Sorgerecht ehelicher und nichtehelicher Eltern von Geburt an. |
Der Vater wurde von den deutschen Gerichten darauf verwiesen, dass nach derzeit geltendem deutschen Recht die Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung (sog. Sorgeerklärung nach § 1626a BGB) oder durch Heirat erlangen können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 diese Rechtslage im wesentlichen sogar gebilligt.
Nun aber sehen die Straßburger Richter des EuGH in dieser Bevorzugung von unverheirateten Müttern einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.
Der Gesetzgeber muss nun reagieren. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder er entscheidet sich für eine gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Vater von Geburt an, ganz gleich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Oder aber dem nichtehelichen Vater wird die Möglichkeit eingeräumt, auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit der Mutter vor dem Familiengericht klagen zu können. Entscheidendes Kriterium dürfte dann das Kindeswohl sein.
Etwa 1/3 aller in Deutschland geborenen Kinder haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Der Verband Anwalt des Kindes steht seit Jahren auf dem Standpunkt, dass es aus der Sicht des Kindes keinen Unterschied machen dürfe, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Aus diesem Grund hat er sich stark gemacht für ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile von Geburt an, wobei Ausnahmen natürlich möglich sein müssen (beispielsweise für Vergewaltigungen o.ä.).
Das Urteil finden Sie im vollen Wortlaut in der Rubrik Urteile - Sorgerecht.
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