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24.07.2003 |
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| Untätigkeitsbeschwerde im Sorgerechtsverfahren |
Zum Beschleunigungsgrundsatz und den Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde in Verfahren betreffend das Sorgerecht Weiter |
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11.07.2003 |
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| Sorgerecht und Unterhalt |
Nach der Scheidung darf sich der sorgeberechtigte Elternteil intensiver um das Kind kümmern und weniger arbeiten, so dass der andere Elternteil unter Umständen zu höheren Unterhaltszahlungen an den geschiedenen sorgeberechtigten Ehegatten verpflichtet ist. Weiter |
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08.07.2003 |
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| Kindesanhörung im Sorgerechtsverfahren |
Keine Anfechtbarkeit der Anordnung einer persönlichen Anhörung eines Kindes durch das FamG
Die Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren greift nicht unmittelbar in die Rechte eines Elternteils ein und ist daher durch diesen nicht anfechtbar.
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08.05.2003 |
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| Sorgerecht und Religion |
Der Wunsch der evangelischen Mutter, das (hier 3 Jahre alte) Kind, dessen Vater Moslem ist, christlich taufen zu lassen, rechtfertigt nicht die Übertragung der elterlichen Sorge allein auf sie.
Das Kind hat keine Nachteile, wenn es bis zu seiner Relgionsmündigkeit mit 14 Jahren ungetauft in das kirchliche Leben integriert ist. Weiter |
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30.04.2003 |
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| Kindeswille und Geschwisterbindung bei Sorgerechtsentscheidung |
1. Bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Wille eines erst acht Jahre alten Kindes regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung. 2. Die Trennung von Geschwistern ist grundsätzlich zu vermeiden und nur bei Vorliegen besonderer triftiger Ausnahmegründe zuzulassen.
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09.04.2003 |
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| Sorge- und Umgangsrecht sowie Vaterschaftsanfechtung des biologischen, aber nicht rechtlichen Vaters |
Das BVerfG hat die derzeitige gesetzliche Regelung, dass der leibliche (biologische) Vater kein Recht zur Vaterschaftsanfechtung und weiter kein Umgangsrecht hat, für verfassungswidrig erklärt.
Art.6 Abs.2 S.1 GG schützt den leiblichen, aber nicht den rechtlichen Vater (sog. biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen.
Ihm ist verfahrensrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht.
Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Anmerkung: Der Gesetzgeber hat reagiert. Das neue Vaterschaftsanfechtungsrecht ist am 30.04.2004 in Kraft getreten.
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21.03.2003 |
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| (Doppelter) Wohnsitz des Kindes bei Trennung der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern |
Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz. Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser einverständlich (oder bei Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil) einseitig bestimmt worden ist. Weiter |
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21.03.2003 |
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| Wohnsitz des Kindes nach Trennung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern |
Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz. Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser einverständlich (oder bei Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil) einseitig bestimmt worden ist. Weiter |
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14.03.2003 |
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| Zeitpunkt der Kindeswohlgefährdung im Sorgerechtsverfahren |
Maßnahmen nach den §§ 1666, 1666a BGB sind nicht schon bei jeder abstrakten Gefährdung des Kindeswohls, sondern erst dann gerechtfertigt, wenn eine gegenwärtig vorhandene Gefahr die Erwartung begründet, dass bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der Eintritt eines Schadens mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Weiter |
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26.02.2003 |
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| Bedeutung des Kindeswillens und von PAS im Sorgerechtsverfahren |
Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil (hier: den Vater) kann neben dem Grundsatz der Kontiniutät der mit zunehmendem Lebensalter des (hier: 1992 geb.) Kindes sein immer bedeutsamer werdender Wille sprechen. Das gilt jedenfalls, wenn sich keine gesichrten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der geäußerte Kindeswille Folge einer Manipulation durch den Vater ist. Dann kann dahinstehen, ob es sich bei "PAS" um ein wissenschaftlich fundiertes Phänomen handelt. Weiter |
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18.02.2003 |
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| Entzug der elterlichen Sorge bei Umgangsverweigerung |
Die hartnäckige grundlose Ablehnung jeglicher Kontakte des Kindes mit dem Vater kann den Entzug der Personensorge rechtfertigen Weiter |
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17.02.2003 |
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| Kein Sorgerechtsentzug wegen Inhaftierung eines Elternteils |
Allein der Umstand, dass die Verbüßung der Strafhaft zu tatsächlichen Behinderungen bei der Ausübung des Sorgerechts durch den anderen Elternteil führen mag, rechtfertigt keine Entziehung seiner elterlichen Sorge. Weiter |
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29.01.2003 |
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| BVerfG zur elterlichen Sorge unverheirateter Eltern |
Zur Verfassungsmäßigkeit der gemeinsamen Sorgetragung nichtverheirateter Eltern gem BGB § 1626a: grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters - übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern als Erfordernis für die gemeinsame Sorge verfassungsgemäß - Unterlassen einer Übergangsregelung für Altfälle verfassungswidrig Weiter |
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16.01.2003 |
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| Sorgerecht nicht verheirateter Eltern |
Ein unverheirateter Vater kann das Sorgerecht nicht gegen den Willen der Mutter erlangen (unter Berufung auf BGH in NJW 2001, 2472) Anmerkung: so jetzt auch BVerfG, 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003.
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10.01.2003 |
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| Teilentzug des Sorgerechts wegen übermäßig hoher Fehlzeiten in der Schule; Anordnung einer Ausreisesperre |
1. Einer Mutter ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB VIII zu entziehen, wenn sie den Schulbesuch ihres Kindes nicht sicherstellen kann. 2. Zur Anordnung einer Ausreisesperre.
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